Tuesday, February 15, 2005

Einschränkungen der Sprachenfreiheit

Territorialitätsprinzip

Der Schutz oder die Sicherstellung des individuellen, menschrechtlichen geschützten Sprachgebrauchs reibt sich oft am Interesse der Einwohner eines Gebietes, dass ihre Sprache territorial sichergestellt sei; Sprachen bedürfen in der Regel eines Raums, in dem ihr Gebrauch, ihre Weiterbildung und damit ihre Fortexistenz gewährleistet ist. Damit ist das sog. Territorialitätsprinzip angesprochen. Es dient einerseits der territorialen Sicherung der Landessprache, anderseits kann es sich auch als Beschränkung der Entfaltung des Sprachenreichtums auswirken.
Das Territorialitätsprinzip, das von der Rechtsprechung und einem Teil der Lehre aus Art 116 aBV abgeleitet wird, erlaubt den Kantonen, Massnahmen zur Erhaltung von Homogenität und Ausdehnung der bestehenden Sprachgebiete zu treffen, insbesondere durch Festlegung von Amts- und Unterrichtssprachen. Art 70 Abs. 2 Satz 2 nBV versucht, das Territorialitätsprinzip auf neues Weise zu formulieren.
Die Respektierung tradierter Sprachgrenzen soll der Erhaltung des Sprachfriedens dienen und zugleich minoritäre Sprachen vor existenzgefährdender Durchmischung schützen. Das Territorialitätsprinzip verbietet es den Kantonen insbesondere, "Gruppen, die eine Landessprache sprechen, aber im Kanton eine Minderheit darstellen, zu unterdrücken und in ihrem Fortbestand zu gefährden". (...)

Grenzen des Territorialitätsprinzip

Nach heutigem Verständnis ist das Grundrecht der Sprachenfreiheit ein Kristallisationspunkt der komplexen Probleme, die sich aus der Vielsprachigkeit unseres Landes ergeben. Mit der Gegenüberstellung von Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip als beinahe gleichwertige Verfassungsgrundsätze wird man dem menschenrechtlichen Charakter der Sprachenfreiheit aber nicht gerecht.
Das Territorialitätsprinzip hat in der Praxis nicht die Eindeutigkeit, die ihm zuweilen zugemessen wird. Die Deutung des Prinzips als Schutz der jeweiligen Mehrheitssprache auf einem Gebiet ist darum wenig aussagekräftig, weil je nach Blickwinkel (z.B. auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene) eine andere Sprache diejenige der Majorität sein kann. In der Literatur wird vorgeschlagen, von der heute üblichen Gegenüberstellung von Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip abzurücken. Beschränkungen der Sprachenfreiheit als Individualrecht, z.B. im Interesse des Schutzes eines Sprachgebietes, müssen wie bei anderen Grundrechten die Kriterien des öffentlichen Interesses, der gesetzlichen Grundlage und der Verhältnismässigkeit erfüllen. Der Verweis auf das Territorialitätsprinzp kann diese Abwägung nicht ersetzen.

(aus: "Grundrechte in der Schweiz" von Jörg Paul Müller, Bern 1999)

3 Comments:

Blogger SchwarzFahrer said...

na na,
solang mir niemand an me SprechFreiheit was rumwerkelt... is mir die Sprachenfreiheit egalosa..
Mann/Frau kann, könnt jo noch immer auf die Gebärdensprache (International), Blindensprache oder Moreszeichensprache umstellen...
Ähmm, wieso, wozu immer diese MinderheitenExtraTeritoriumsSchütze für alles and jedes unmögliche Austerbende??!
Blödsinn - MEHR Schutz her für die Mehrheiten endlich!!
Sonst wird dos niemals nen schönen genüsslichen EinHeitsDessert!!
Es lebe dos Meer!
Ups sorry - die MehrFische, Früchte, die gefiederten and gefederten, vorallem die Ausgedienten, aber nehm um Gottes Willen mal endlich den Jursiten das Futter weg...
Die fressen sich da dick and dämlich durch jedwelchen alten Schrott Zeitkolirit.
..da brauch ich glatt nen Whisky zum verdauen...
Cheerssssss.
auf noch viele Km SchwarzFahrten...

6:39 AM  
Blogger katharina said...

Mein lieber Schwarzfahrer,
ich denke, du hast da was ganz fest missverstanden...
das Territoialitätsprinzip dient in erster Linie nicht der Minderheit sondern der Mehrheit zum Schutz gegen die böse böse Minderheit, die die Vorrangstellung der Mehrheit anstrebt oder wenigstens sowas wie gleiche Rechte und Privilegien wie diese verlangen möchte. Das Prinzip dient also sozusagen dem Inhaber der Machtstellung und ist kein Minderheitenschutz...
So dürfen hier im Kanton Freiburg deutschsprachige Leute zwar in einer französischsprachigen Gemeinde Wohnsitz nehmen (gewährleistet durch die Niederlassungsfreiheit) aber sie dürfen ihre deutschsprachigen Kinder nicht in der ebenso deutschsprachigen Nachbargemeinde einschulen, sondern müssen ihre Kinder in die französischen Klassen der Gemeinde stecken. Geschützt wird diese Praxis durch das Territorialitätsprinzip, das dem Kanton die Möglichkeit gibt, so die Einwanderung der doch so beängstigenden Deutschschweizer in die französischen Gemeinden einzudämmen. Eh ja.. sonst könnte die momentane Mehrheit plötzlich zur Minderheit werden...

... deine Bemerkung über Juristen versuch ich zu ignorieren....
soll ich dir mal den Straftatbestand des Schwarzfahrens näher erklären?

lieber Gruss, Katharina

7:13 AM  
Blogger SchwarzFahrer said...

gern Katharina

sei so lieb und erklär ruhig den Tatumstand des Schwarzfahrens...
resp.StrafTatBestand??
hö??
aber ich sag Dir zum voraus:
Ich will weitershin SO fahren wie's mir behagt... VOLL SCHWARZ! nähmlich.
Wäre jo noch toller - sollte wer das Schwarzfahren mir verbieten wollen!!!
Besitze nun mal ausschliesslich blacky TShirts and Clotes, inkl. U-wäsche bis Sock's. Andere Farben trag ich höchstens zu besonderen Anlässen wie Hoch- and TiefZeiten, Beerdigungen oder sonstwelchen antiken Ausgrabungen...
Strafbestand Schwarzfahren juristisch hin oder her. Ahhh - und schon verstollpert Mann sich da über's juris...
Oki - liebe Katharina, ich korrigiere me; das:"...den Jursiten das Futter weg..." zu:...den Jursiten die hälfte Futter weg..."
Hast recht, ALLES wär leicht übertrieben, soll jo keiner verhungern im CH-Käseländle. Hab leider grad nix Statistik am Bein, aber denk die ganz Juristerei hat sich bestimmt in den letzten, sagen wir mal 10 Jahren verdoppelt - Personalmässig! (Qualitätsmässig weisst Du selbst besser Beschweid)
Da da das Territoialitätsprinzip... jo jo ich echt ganz ganz fest missverstanden...
Entschuldige me please, so ohne nix Studium die ganz RechstSprecherei für mich wie nen Fremdsprache anhört and liest. Mann kann einfach nicht immer alles verstehn, ganz zu schweigen vom Begreifen...
HE DU! Schönes Wintermärchen Wetter hier draussen... so toll, io plums in Frischschnee and Dir gutes Tiefschloff anwünsch.

mit Schwarzgrüssen
vom Fahrer

2:31 PM  

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