Friday, May 13, 2005

Als die Moral in der Motta baden ging

In der Zwischenzeit war die 1923 eröffnete öffentliche Badeanstalt der Motta im Freiburger Neustadtquartier Gegenstand einer heftigen Auseinandersetzung über die Prinzipen der Moral, die für bestimmte Kreise durch das Baden in der Familie in Frage gestellt und zersetzt würden. War die Geschlechtertrennung während einiger Jahre durch eigene Badezeiten für Männer und Frauen garantiert, so wurde das Baden in der Familie in den 1930er Jahren immer beliebter. Zwischen 12 und 14 Uhr, später auch von 17 bis 20 Uhr konnten beide Geschlechter gemeinsam Badefreuden geniessen. Waren die kirchlichen Kreise dieser "Unmoral", die für sie "eine grosse Gefahr für alle, insbesondere für die Jugend" darstellte, seit jeher feindlich gesinnt, so kam es 1943 zu einem Eclat. "Schluss mit diesem Sich-gehen-lassen" forderte Chorherr François Charrière in einem "Die Auflehnung des Fleisches" betitelten Artikel in der "Liberté". Im Mai 1943 und im Juni 1944 gab der Gemeinderat dem Druck der konservativen Kreise nach und verbot das "Familienbad". Die Badegesellschaft erhob beim Bundesgericht Einsprache gegen den Beschluss und erhielt am 26. März 1945 Recht. Dennoch wurde das gemischte Bad erst im Dezember 1945 im Rahmen eines neuen Badereglements offiziell anerkannt.

(von: Laurence Perler Antille in "Pro Fribourg", Libre Sarine, 2005-I)

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